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   OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2009 - 2 M 128/09   

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https://dejure.org/2009,16944
OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2009 - 2 M 128/09 (https://dejure.org/2009,16944)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.08.2009 - 2 M 128/09 (https://dejure.org/2009,16944)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. August 2009 - 2 M 128/09 (https://dejure.org/2009,16944)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 104a Abs. 2
    Altfallregelung, Bleiberecht, unbegleitete Minderjährige, Stichtag

  • Judicialis

    AufenthG § 104a Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 104a Abs. 2 S. 2
    Aufenthaltserlaubnis nach Altfallregelung: Altfallregelung; Aufenthalt; Einreise; Minderjähriger, unbegleiteter; Stichtag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Aufenthaltserlaubnis nach Altfallregelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufenthaltserlaubnis nach Altfallregelung bei einem seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen geduldeten unbegleiteten minderjährigen Ausländer

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 12.05.2009 - 19 C 09.1043

    Begriff "unbegleiteter Minderjähriger"

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2009 - 2 M 128/09
    Eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Schlechterstellung unbegleiteter Minderjähriger gegenüber dem von § 104a Abs. 2 Satz 1 erfassten Personenkreis (so wohl BayVGH, Beschl. v. 12.05.2009 - 19 C 09.1043 -, Juris), vermag der Senat nicht zu erkennen.
  • VG Darmstadt, 02.04.2008 - 7 G 1980/07

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; unbegleiteter Minderjähriger

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2009 - 2 M 128/09
    Diese Voraussetzung muss am Stichtag (01.07.2007) vorgelegen haben; der Ausländer muss sich also seit dem 01.07.2001 als unbegleitete Person dort aufgehalten haben (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs, BT-Drucks. 16/5065, S. 202; VG Darmstadt, Beschl. v. 02.04.2008 - 7 G 1980/07 -, Juris; Bundesministerium des Innern, Hinweise zu den wesentlichen Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzungsaufenthalts und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19.08.2007, Teil I, Abschn. L I Nr. 11, abgedruckt in: Hailbronner, Ausländerrecht, A 1.3; Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, Stand: Dezember 2008, II - § 104a RdNr. 28).
  • VGH Bayern, 14.03.2012 - 10 B 10.109

    Nepalesischer Staatsangehöriger; Passlosigkeit; Unmöglichkeit der Ausreise;

    Die vom Erstgericht problematisierte Frage, ob § 104a Abs. 2 Satz 2 AufenthG auf unbegleitete Minderjährige, die zwar als Minderjährige eingereist sind, aber noch vor Erreichen des Sechsjahreszeitraumes volljährig geworden sind, anwendbar ist, ist daher nicht entscheidungserheblich (zum Meinungsstand vgl. BayVGH vom 22.12.2009 Az. 19 C 09.845 RdNr. 12; OVG Sachsen-Anhalt vom 13.8.2009 Az. 2 M 128/09 RdNr. 8 m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 26.09.2011 - 11 A 3420/10

    Altfallregelung; Änderung der Sachlage; Aufenthaltserlaubnis; Bestandsschutz;

    Denn er ist erst im Alter von knapp 17 Jahren in die Bundesrepublik Deutschland eingereist (vgl. dazu OVG Magdeburg, Beschluss vom 13. August 2009 - 2 M 128/09 - juris; Funke/Kaiser in: GK-AufenthG Rn. 28 zu § 104a).
  • VG Frankfurt/Oder, 29.11.2010 - 5 K 1510/08

    Ausländerrecht: Aufenthaltserlaubnis - Nichterfüllung der Passpflicht,

    Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 104 a Abs. 2 Satz 2 AufenthG steht des Weiteren entgegen, dass die Voraussetzung, wonach sich der Betroffene im Hinblick auf den klaren Wortlaut der Vorschrift und die Begründung des Gesetzentwurfes (BT-Drs. 16/5065, S. 202) sechs Jahre bis zum Stichtag ununterbrochen als unbegleiteter Minderjähriger im Bundesgebiet aufgehalten haben muss (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. August 2009 - 2 M 128/09 -, zitiert nach juris; Funke/Kaiser in: GK zum AufenthG, Stand: Mai 2010 § 104 a AufenthG Rdn. 28; Huber/Göbel-Zimmermann, Ausländer- und Asylrecht, 2. Auflage 2008 Rdn. 609), nicht erfüllt ist.
  • VG Ansbach, 10.07.2012 - AN 5 K 11.01508

    Keine analoge Anwendung der Vorschrift auf volljährig gewordene Ausländer, die

    Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift genügt es nicht, dass der Kläger als Minderjähriger in das Bundesgebiet eingereist ist und sich mehr als sechs Jahre im Bundesgebiet aufgehalten hat, sondern es ist gerade Voraussetzung für die Erteilung einer solchen Aufenthaltserlaubnis, dass er sich sechs Jahre lang minderjährig und unbegleitet im Bundesgebiet aufgehalten hat (vgl. hierzu OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 13.8.2009, Az. 2 M 128/09, Juris).
  • VGH Hessen, 03.12.2009 - 9 A 2571/09

    Bleiberecht, Altfallregelung, minderjährig, Stichtag

    An diesen Ausführungen hält der Senat auch unter Berücksichtigung des klägerischen Vortrags ausdrücklich fest (wie hier OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. August 2009 - 2 M 128/09 - Juris; offengelassen von Bayer. VGH, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 19 C 09.1043 - Juris).
  • VG Ansbach, 12.01.2012 - AN 5 K 10.02587

    Keine analoge Anwendung der Altfallregelung des § 104 a Abs. 2 Satz 2 AufenthG

    Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift genügt es nicht, dass der Kläger als Minderjähriger in das Bundesgebiet eingereist ist und sich mehr als sechs Jahre im Bundesgebiet aufgehalten hat, sondern es ist Voraussetzung für die Erteilung einer solchen Aufenthaltserlaubnis, dass er tatsächlich sechs Jahre lang unbegleiteter Minderjähriger im Bundesgebiet gewesen ist (vgl. hierzu OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.8.2009, Az. 2 M 128/09, juris).
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